Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Gültig ab 01. August 2011)

1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH für eigene Veranstaltungen. Bei Hausvermietungen gelten die Geschäftsbedingungen der Mieter. Für Sonderveranstaltungen und für Abonnenten der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE gelten darüber hinaus gesonderte Regelungen.

2. Spielplan und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten werden in den von der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE herausgegebenen Veröffentlichungen und im Internet bekanntgegeben. Änderungen bleiben der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung, Vorstellungsausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE bemühen, die Besucher rechtzeitig darüber zu informieren. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere wenn diese durch Dritte (z.B. Presse) erfolgen, übernimmt die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE keine Gewähr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Tages- und Abendkasse
3.1.
Die Tages- und Abendkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den, in den regelmäßigen Veröffentlichungen der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE angegebenen Zeiten geöffnet. In der Spielzeitpause gelten gesonderte Öffnungszeiten der Theater- und Konzertkasse.

3.2. Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vor- und Nachmittagsvorstellungen. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

4. Kartenverkauf, Bestellungen und Reservierungen
4.1.
Der Kartenverkauf beginnt zu den in den Veröffentlichungen der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE genannten Zeitpunkten. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben. Die näheren Verkaufsbedingungen regeln sich nach den Veröffentlichungen der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE.

4.2.
Die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE behält sich vor in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, sowie den Verkauf in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken.

4.3.
Kartenbestellungen sind entsprechend der nachfolgenden Regelungen verbindlich und verpflichten zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Die Regelungen über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Im Falle einer Nichteinlösung der Zahlung sind keine neuen Bestellungen bis zur vollständigen Bezahlung noch offener Forderungen möglich.

4.4.
Kartenreservierungen sind frühestens zum Beginn des Kartenvorverkaufs möglich. Sie gelten als vorläufig reserviert. Mit Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Frist zur Bezahlung der Kosten übermittelt. Die Bestellung wird erst mit Bezahlung der Karten verbindlich. Werden die Karten nicht innerhalb der mitgeteilten Frist bezahlt, kann die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE anderweitig über die Karten verfügen. Die Karten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE. Nach erfolgter Bezahlung können die Karten auf Wunsch des Bestellers entweder an der Abendkasse hinterlegt oder dem Besteller zugesandt werden. Beim Versand der Karten trägt der Käufer das Versandrisiko. Bei Verlust ist die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Für den Versand kann eine Bearbeitungs- und Versandgebühr erhoben werden, die mit Bezahlung der Karten fällig ist. Hinterlegte Karten, die nicht abgeholt werden, werden nicht ersetzt. Ausnahmsweise für die Abendkasse reservierte Karten bleiben bis ½ Stunde vor Beginn der Vorstellung reserviert und gehen, wenn diese nicht abgeholt wurden, anschließend in den freien Verkauf.

4.5.
Schriftliche Kartenbestellungen per Post, Fax und Email werden mit Beginn des Kartenvorverkaufs in der Reihenfolge ihres Eingangs zeitgleich mit dem Verkaufsbeginn an der Tageskasse und den telefonischen Bestellungen bearbeitet. Erst mit der telefonischen oder schriftlichen Rückbestätigung der Bestellung durch die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE gelten schriftlich bestellte Karten als vorläufig reserviert. Die Bestellung wird erst mit Bezahlung der Karten verbindlich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen wie im Abschnitt 4.3. und 4.4.

4.6.
Die Kartenbestellung im Rahmen des Online-Kartenverkaufs erfolgt nach den Bedingungen des Ticket-Verkaufssystems „CTS Eventim" / ticket online.

4.7.
Bei Nutzung des Print@home-Verfahrens ist das Ticket im DIN A4 Format auszudrucken. Es darf nicht vervielfältigt oder verändert werden. Falls von diesem Print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als erster am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des Print@home-Tickets. Print@home-Tickets müssen an der Abendkasse autorisiert werden.

4.8.
Gutscheine für Theatereintrittskarten sind für einen frei wählbaren Wert (Minimum 10 EUR) sowie als 6-er Wahlgutschein und als 10-er Wahlgutschein im Besucherservice der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE in der Großen Ulrichstraße 51 zu erwerben. Ein Gutschein ist unbefristet gültig. Beim Kauf von Theaterkarten wird der Gutschein nach Vorlage eingelöst. Der Wert des Gutscheins kann nicht gegen Bargeld abgelöst werden. Für verlorengegangene Gutscheine wird kein Ersatz geleistet.

4.9.
Bei Zahlungsverzug behält sich die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den in § 247 BGB festgelegten Basiszinssatz zu erheben.

4.10.
Folgende Zahlungsarten sind in der Verkaufskasse möglich: Barzahlung, Eurocheque-Karte, MasterCard, VisaCard, Überweisung

4.11.
Für Gruppenbestellungen gelten besondere Regelungen, die unter der Telefonnummer +49 3 45 / 51 10 777 zu den Kassenöffnungszeiten erfragt werden können. 4.12. Die Abonnementsbedingungen werden gesondert geregelt.

5. Eintrittspreise und Ermäßigungen
5.1.
Die geltenden Eintrittspreise sind aus den Veröffentlichungen und Aushängen der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE ersichtlich. Bei einzelnen Veranstaltungen (Z.B. Sonderveranstaltungen, Gastspiele etc.) ist eine besondere Preisgestaltung möglich.

5.2.
Schüler, Studenten Zivil- und Wehrdienstleistende bis 27 Jahre, Inhaber eines Halle-Passes, eines Ermäßigungsausweises anderer Städte, ALG II-Empfänger können bei Vorlage eines amtlichen Ausweises Karten zum ermäßigten Preis erhalten. Die Höhe der Ermäßigung ergibt sich aus den Veröffentlichungen und Aushängen der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE. Dies gilt im Vorverkauf in begrenzter Platzauswahl nur für bestimmte Preisgruppen und an der Abendkasse unmittelbar vor der Vorstellung nach Verfügbarkeit. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich. Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis (Merkzeichen „B" im Schwerbehindertenausweis) erhalten eine Freikarte für eine Begleitperson.

5.3.
Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden.

5.4.
Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Der Ausweis ist beim Einlass in den Zuschauerraum, zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Erhält der vorgelegte Ausweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen.

5.5.
Ermäßigungen können von der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE jederzeit geändert werden. Die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, Vertriebswege etc. einzuschränken oder auszuschließen. Bei Premieren, Gastspielen, Sonderveranstaltungen besteht kein Anspruch auf Ermäßigungen. Die Ermäßigung gilt nicht für Gebühren.

6. Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten
6.1.
Verkaufte Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden. Ein Anspruch auf Umtausch besteht der gekauften Eintrittskarte besteht nicht. Im Falle eines ausnahmsweise gewährten Umtauschs einer Eintrittskarte, kann eine Umtauschgebühr erhoben werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.

6.2.
Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderungen, Krankheit, Streik, Witterung u.ä.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten zurückgegeben werden. Bei Abbruch einer Aufführung wird, wenn der Zeitpunkt weniger als die Hälfte der Aufführungen oder bis zur Pause gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen zehn Tagen geltend gemacht wird.

6.3. Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hatte. Werden sowohl Originalkarte als auch Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.

7. Einlass zu den Aufführungen
7.1.
Die Foyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.

7.2.
Beim Einlass in den Zuschauerraum ist dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte bzw. der Abonnementsausweis, sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzulegen. Der Zeitpunkt des Einlasses in den Zuschauerraum erfolgt aufführungsbedingt.

7.3.
Nach Vorstellungsbeginn können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstler und der anderen Besucher erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel, Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Die Besucher sind gehalten den Anweisungen des Einlasspersonals, bezüglich des Einlasszeitpunktes, wie auch des nächst verfügbaren Platzes Folge zu leisten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen werden.

8. Sichteinschränkungen
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder auch inszenierungsbedingt sind Einschränkungen der Sicht von bestimmten Plätzen aus möglich. Plätze mit Einschränkungen können vom Verkaufspersonal erfragt werden.

9. Garderobe
9.1.
Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen etc.) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Für Taschen gilt dies bis zu einer Größe von ca. 40 x 40 x 20 cm.

9.2.
Bei Abgabe der Garderobenstücke wird eine Garderobenmarke ausgegeben. Die aufbewahrten Garderobenstücke werden bei Rückgabe der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt.

9.3.
Bei Verlust der Garderobenmarke können die Garderobenstücke erst ausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher ihre Kleidungsstücke abgeholt haben. Der Besucher ist in diesem Fall verpflichtet, dem Garderobenpersonal seinen Namen, Adresse und Telefonnummer anzugeben und für die verlorene Marke EUR 3,00 zu bezahlen. Vertauschte, beschädigte oder abhandengekommene Gegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

9.4.
Bei Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände haftet die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. für alle auf der Gardeobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt und erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.

10. Bild- und/oder Tonaufnahmen
10.1.
Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, wird von der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnung wieder dem Eigentümer ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.

10.2.
Für den Fall, dass die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnen oder aufzeichnen lassen, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnung ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

11. Fundsachen
Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Gegenstände jeder Art, die in Räumen der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Die Gegenstände werden von der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE bis zum Ablauf von 6 Monaten aufbewahrt. Im Übrigen gelten die §§987 ff. BGB.

12. Hausrecht
12.1.
Die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE übt in allen Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.

12.2.
Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen.

12.3.
Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

12.4.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.

12.5.
Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE nicht gestattet.

12.6.
Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

12.7.
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet.

13. Haftung
Für Personen- und Sachschäden, die ein Besucher in den Räumen der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE erleidet, haftet die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

14. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskarten- und Gutscheinkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Der Käufer einer Karte bzw. Gutscheins willigt mit dem Karten- bzw. Gutscheinkauf hierin ein. Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite aus dem Angebot der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Diese Daten sind nicht personenbezogen; die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE kann also nicht nachvollziehen, welcher Nutzer, welche Daten abgerufen hat. Die gespeicherten Daten werden nur für statistische Zwecke von der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Ebenso wenig werden andere Techniken verwendet, die dazu dienen, das Zugriffsverhalten der Nutzer nachzuvollziehen. Bei der Anmeldung zu unserem Newsletter werden E-Mail-Adresse und ggf. Name in einer Datenbank gespeichert. Diese Datenbank dient ausschließlich dazu, den Newsletter in unregelmäßigen Abständen zuzusenden. Bei Abmeldung wird der Datensatz komplett aus der Datenbank gelöscht. Die Daten werden in keiner Form an Dritte weitergegeben.

Bei Bestellungen per e-mail werden alle vom Kunden eingegebenen Daten (Kunden-, Auftrags- und Zahlungsdaten) vertraulich behandelt. Die THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE ist berechtigt, die gespeicherten Daten für die Zusendung von Werbung für Veranstaltungen der THEATER, OPER UND ORCHESTER GMBH HALLE zu nutzen. Der Käufer einer Karte willigt mit dem Kartenkauf hierin ein.

15. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Halle (Saale).

16. Inkrafttreten
Die Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft.